10 Fragen und Antworten zur Konfirmation in Holßel

  • Wer entscheidet über die Konfirmation?

    Alle Fragen im Zusammenhang mit der Konfirmation und dem Konfirmandenunterricht werden vom Kirchenrat entschieden. Ihm obliegt laut der Verfassung der Evangelisch-reformierten Kirche die geistliche Leitung der Kirchengemeinde.
 
  • Wann ist die Konfirmation in Holßel?

    Die Konfirmation ist am dritten Sonntag nach Ostern. Dieser Sonntag trägt nach altem Brauch den Namen Jubilate. Bis 1964 war die Konfirmation am Gründonnerstag, dem Donnerstag vor Ostern. Die Konfirmierten gingen einen Tag später, dem Karfreitag, erstmalig zum Abendmahl, um am folgenden Sonntag Ostern zu feiern. Ab 1965 wurde am Palmsonntag, dem Sonntag vor Ostern konfirmiert. Mit der Konfirmation erfolgte außerdem die Schulentlassung. Wenn Ältere sagen, sie wären »aus der Schule gekommen«, dann meinen sie damit nicht nur den Abschluss ihrer Schulausbildung, sondern auch die Konfirmation. Der enge Zusammenhang zwischen Konfirmation, Karfreitags-Abendmahl und Fest der Auferstehung Jesu Christi an Ostern wird heute anders empfunden. Die Schule endet sowieso erst viele Jahre später. Dafür tritt der familiäre Charakter der Konfirmation um so deutlicher hervor.
 
  • Wann ist die Konfirmation in den nächsten Jahren?

    Konfirmation ist am dritten Sonntag nach Ostern. Dieser Sonntag trägt den Namen Jubilate. Ostern wird am ersten Sonntag nach Frühlingsvollmond gefeiert. Deshalb verschiebt sich jedes Jahr der Ostertermin und damit auch der Tag der Konfirmation:
    11. Mai 2025
    26. April 2026
    18. April 2027
    7. Mai 2028
    22. April 2029.
  • Wie alt ist man bei der Konfirmation in Holßel?

    Jedes Lebensalter hat seine eigenen Möglichkeiten, sich mit Fragen des Glaubens zu befassen. Das kindgemäße Erschließen biblischer Geschichten und kirchlicher Themen geschieht im Kindergottesdienst. Inhalte des Konfirmandenunterrichts verlangen eine entsprechende Reife und Reflexionsfähigkeit. Deshalb tritt der Kirchenrat für ein passendes Alter der Konfirmanden ein: Konfirmiert wird in Holßel mit 14 oder 15 Jahren.

    Das staatliche Recht kennt diese Altersgrenze ebenfalls: Die uneingeschränkte Religionsmündigkeit, bei der man allein über seinen Glauben entscheiden kann, ist an die Vollendung des 14. Lebensjahres geknüpft. Dann sind aus Kindern Jugendliche geworden, für die eigene Regeln gelten.

    Konfirmation und Religionsmündigkeit sind in Kirche und Gesellschaft wichtige Schritte auf dem Weg zum Erwachsenwerden.
  • Welche Rechte und Pflichten sind mit der Konfirmation verbunden?

    Am wichtigsten ist das aktive Wahlrecht. Konfirmierte dürfen sich in der Evangelisch-reformierten Kirche an den kirchlichen Gemeindewahlen sowie an den Pfarrwahlen beteiligen. Außerdem kann man Taufpate oder Taufpatin werden. Die Pflichten eines Gemeindegliedes werden durch die Taufe begründet. Mit der Konfirmation treten keine neuen Pflichten hinzu.
  • Warum wird im Konfirmationsgottesdienst Abendmahl gefeiert?

    Im Jahr 1998 regte die Elternschaft an, das Abendmahl in den Konfirmationsgottesdienst zu integrieren und äußerte gegenüber dem Kirchenrat einen entsprechenden Wunsch. Weit entfernt wohnende Paten, so die Begründung seinerzeit, wären wohl am Tag der Konfirmation anwesend, würden dann aber wieder abreisen. Es wäre doch schön, wenn die Paten zusammen mit den Konfirmierten Abendmahl feiern könnten. Der Kirchenrat griff diese Idee dankbar auf.
  • In den Vorstellungsgottesdiensten vor der Konfirmation sind die Konfirmanden mitunter schlecht zu verstehen, kann man das nicht ändern?

    Im Vordergrund steht: Die Konfirmanden gestalten ganz allein einen Gottesdienst und bekennen sich damit in aller Öffentlichkeit zum christlichen Glauben, wie sie ihn momentan verstehen. Die meisten sprechen das erste Mal vor einer relativ großen Gruppe Erwachsener. Zur naturgemäßen Aufregung kommt, dass die Konfirmanden kaum Übung haben, mit ihrer Stimme einen großen Raum wie die Kirche zu füllen. Das kann mit einem Mikrofon ausgeglichen werden, geht aber nicht immer. Wenn die Konfirmanden in ihrem Vorstellungsgottesdienst beispielsweise eine Spielszene eingebaut haben, ist der Einsatz eines Mikrofons kaum möglich.
  • Gehen alle Kinder einer Schulklasse gemeinsam in den Konfirmandenunterricht?

    Die Kinder kommen heutzutage aus verschiedenen Schulklassen von verschiedenen Schulen. Es gibt keine Konfirmandengruppen mehr, in der die Kinder gemeinsam in eine Schulklasse gehen. Was früher »aus der Schule kommen« genannt wurde, setzte den gemeinsamen Schulbesuch und damit den gemeinsamen Konfirmandenunterricht voraus. Das ist schon lange Geschichte.
  • Der Schulunterricht wird zunehmend auch in den Nachmittagsstunden erteilt. Wann kann dann noch Konfirmandenunterricht sein?

    In der Tat hat sich das früher übliche Ineinandergreifen von Schule und Konfirmandenunterricht quasi erledigt. Die Schulen nutzen häufiger die Nachmittagsstunden. Der Kirchenrat hat daher Änderungen beschlossen: Ein Teil des Unterrichts wird in Exkursionen verlegt. Der auf eineinhalb Jahre verteilte Konfirmandenunterricht wird durch eine verbindliche 5-Tages-Fahrt erweitert. So veranstaltet unsere Kirchengemeinde eine Jugendfahrt nach Berlin zum Thema Religion und Toleranz in Deutschland. Bei einer anderen Jugendfahrt stehen Stätten der lutherischen Reformation in Erfurt und Eisenach auf dem Programm.
  • Aber Fahrten sind doch teuer, was passiert, wenn Eltern die Fahrtbeiträge kaum bezahlen können?

    Die Kirchengemeinde sammelt in den Gottesdiensten das ganze Jahr über mit dem Klingelbeutel Geld: die Diakoniekollekte. Diese Kollekte hilft, damit jeder Konfirmand und jede Konfirmandin an den Fahrten teilnehmen kann, auch wenn die Eltern nur wenig Geld dafür aufbringen. Darüber hinaus leistet die Kirche Hilfestellung bei der Beantragung staatlicher Gelder, auf die ein gesetzlicher Anspruch besteht. Allen eine Teilhabe am kirchlichen Bildungsangebot zu ermöglichen, hat für den Kirchenrat Priorität.
 
Dieser Beitrag spiegelt eine neun Jahre währende Diskussion wider. Kirchenrat und Gemeindevertretung berieten im Mai 2013 die Thematik erneut und beschlossen die oben genannten Regelungen.