Kirchenrat und Gemeindevertretung

Um ihren Auftrag und ihren Dienst wahrnehmen zu können, bildet die Kirchengemeinde einen Kirchenrat. Der Kirchenrat ist die Leitung der Kirchengemeinde. Diese umfasst die geistliche Leitung (Hirtenamt) und Aufsicht, die rechtliche Vertretung nach innen und außen und die wirtschaftliche Verwaltung. Der Kirchenrat fördert die Gemeindearbeit, verantwortet ihre Inhalte und unterstützt alle haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kirchengemeinde in ihrem Dienst. Der Kirchenrat regt die Gemeindeglieder zur Teilnahme am kirchlichen Leben und zur Mitarbeit in der Kirchengemeinde an. Er soll Wünsche und Anregungen einzelner Gemeindeglieder und Gruppen beachten. Die Gemeindevertretung regelt zusammen mit dem Kirchenrat die großen finanziellen Angelegenheiten der Kirchengemeinde. Weitere Bestimmungen enthält die Kirchenverfassung. Zahlreiche Details des Kirchenrechts bietet darüber hinaus das Fachinformationssystem Kirchenrecht der Evangelisch-reformierten Kirche.

Dem Kirchenrat gehören an:

Manuel Dotzauer
Carmen Holz
Marianne Kalmbach
Johann Hinrich Lilienthal
Andrea Polack
Alfred Stehn
Matthias Wulff

Der Gemeindevertretung gehören an:

Werner Finck
Richard Haidinger
Peter Harms
Heinz Lammers
Karin Lilienthal
Uwe Lilienthal
Andreas Lück
Thomas Polack