Die äußere Entwicklung der Evangelisch-reformierten Kirche von 1882 bis in die Gegenwart

Die 1882 gegründete "Evangelisch-reformirte Kirche der Provinz Hannover" macht auf ihrem Weg in die Gegenwart manche Veränderungen durch. Einmal ändert sie ihren Namen mehrfach, was auf politische Konstellationen und auf Veränderungen hinsichtlich ihres Bestandes zurückgeht, und zum anderen wächst sie, einmal indem neue Gemeinden gründet werden, aber auch, indem sich vorhandene Gemeinden anschließen. 1886 wird die unierte Kirchengemeinde Freren / Emsland in die "Evangelisch-reformirte Kirche der Provinz Hannover" integriert (schon vorher hatte es Verhandlungen darüber gegeben). 1901 schließt sich die ev.-ref. Gemeinde Hannovers der Evangelisch-reformierten Kirche an, weil ihr staatlicherseits die Möglichkeit genommen wurde, die Steuern durch die staatliche Verwaltung einziehen zu lassen; in den zum bisherigen Gebiet Hannovers gehörenden Orten Hameln und Hildesheim entstehen eigene Kirchengemeinden.

Nach dem ersten Weltkrieg verändert sich die Situation für die evangelischen Kirchen in Deutschland beträchtlich. Denn die bis 1918 bestehende Kirchenleitung seitens des jeweiligen Landesherrn (das sogenannte landesherrliche Kirchenregiment) gibt es jetzt nicht mehr. Vor allem deshalb muß eine neue Kirchenverfassung erarbeitet werden, die den neuen politischen Gegebenheiten Rechnung trägt. 1922 wird die neue auf der ursprünglichen Fassung von 1882 beruhende Verfassung verabschiedet, die jedoch erst 1925 vollständig in Kraft tritt; das bisherige Konsistorium wird nun zum Landeskirchenrat; diese Benennung macht deutlich, dass das Konsistorium keine Staatsbehörde mehr ist. Und die Kirche gibt sich auch einen neuen Namen: "Evangelisch-reformierte Landeskirche der Provinz Hannover": auch hiermit soll die Eigenständigkeit zum Ausdruck kommen. Ebenfalls im Zusammenhang der Nachkriegssituation und insbesondere aufgrund der wirtschaftlichen Nöte der Inflation treten 1923 die reformierten Gemeinden Altona, Celle und Hannoversch-Münden aus der "Niedersächsischen Konföderation" aus und in die Evangelisch-reformierte Landeskirche ein. 1927 wird die reformierte Gemeinde Lübeck aufgenommen. Im Jahre 1937 kommen die reformierten Gemeinden in Rinteln und Möllenbeck, die vorher zur Evangelischen Landeskirche von Kurhessen-Waldeck gehört hatten, hinzu. Nach dem zweiten Weltkrieg wird 1946 die "Barmer Theologische Erklärung" als zweite verbindliche Bekenntnisschrift aufgenommen.

1949 gibt sich die Evangelisch-reformierte Kirche einen neuen Namen und nennt sich: "Evangelisch-reformierte Kirche in Nordwestdeutschland", weil auch außerhalb Niedersachsens liegende Gemeinden zu ihr gehören. Im Jahre 1951 schließt sich die Stuttgarter reformierte Gemeinde, die zeitweise zur Württembergischen Landeskirche gehört hatte, an. 1959 gibt sich die Evangelisch-reformierte Kirche in Nordwestdeutschland eine neue Verfassung, die aber inhaltlich im wesentlichen die alte Verfassung von 1922 bestätigt. 1989 erfolgt dann die wohl größte äußerliche Änderung der "Evangelisch-reformierten Kirche in Nordwestdeutschland": Sie schließt sich mit der "Evangelisch-reformierten Kirche in Bayern" (zur Geschichte der Ev.-ref. Kirche in Bayern mehr im nächsten Abschnitt) zu einer Kirche zusammen und nennt sich ab dem 1. Februar 1989: "Evangelisch-reformierte Kirche (Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland)".

Die neue Kirche gibt sich eine neue Verfassung, die neben vielen Übernahmen aus den bisherigen Verfassungen doch auch inhaltlich einige neue Akzente setzt: So wird in der Grundlegung in § 1 ausdrücklich gesagt, dass Gott Israel zu seinem Volk erwählt und nie verworfen hat, dass die Kirche in Jesus Christus in Gottes Bund hineingenommen und deshalb Begegnung und Versöhnung mit dem Volk Israel zu suchen ist. 1989 ereignete sich die "Wende", der wirtschaftliche und politische Zusammenbruch der DDR; ein Jahr später wurde Deutschland vereinigt. Im Gefolge dieser Ereignisse schlossen sich 1993 die reformierten Gemeinden in Bützow (Mecklenburg) und Leipzig mit Chemnitz, die auf dem Gebiet der ehemaligen DDR liegen, der Evangelisch-reformierten Kirche an.