Sondersynode / September 2012

Synode tagt vom 28. bis 29. September in Emden

In der Emder Johannes a Lasco Bibliothek ist die Gesamtsynode der Evangelisch-reformierten Kirche zu einer Sondersitzung zusammen gekommen. Nach einem Abendmahlsgottesdienst in der Schweizer Kirche eröffnete Präses Garrelt Duin die Tagung. Die Sondersitzung war nötig, weil fünf Synodalverbände eine Einberufung beantragt hatten.

Im Mai waren zahlreiche Verfassungsänderungen gescheitert, da sie in der zweiten Lesung nicht die erforderliche Mehrheit erreichten. In ihren Anträgen auf Einberufung der Synode sehen die Synodalverbände nach den im Mai gescheiterten Verfassungsänderungen weiteren Beratungsbedarf. In der Kirchenverfassung ist geregelt, dass die Gesamtsynode einberufen werden muss, wenn ein Drittel der Synodalverbände dies verlangt.

Auf der Tagesordnung stehen die im Mai in zweiter Lesung gescheiterten Verfassungsänderungen, anders als zuvor werden diesmal alle Änderungen einzeln abgestimmt.Dabei geht es um das Stimmrecht des VIzepräsidenten in den kirchenleitenden Gremien und die Ruhestandsregelung des Kirchenpräsidenten. Besonders am Stimmrecht des Vizepräsidenten war die Verfassungsänderung im Mai gescheitert.

28. September 2012 - 12.30 Uhr

Berichte zur Synode im Mai 2012


Reformierter Bund finanziell gesichert

Der Reformierte Bund, Dachverband der Evangelisch-reformierten in Deutschland, kann in den nächsten Jahren auf sichere Zuschüsse setzen. Auf Initiative der leitenden Juristen der Trägerkirchen ist ein auf drei Jahre angelegte Finanzierungskonzept vereinbart worden. Das sagte Kirchenpräsident Jann Schmidt in seinem Bericht des Moderamens vor der Synode.

Die Evangelisch-reformierte Kirche werde sich weiterhin mit 65.000 Euro pro Jahr an der Finanzierung des Reformierten Bundes beteiligen, die Lippische Landeskirche werde ihren Beitrag bis zu dieser Summe aufstocken. Darüberhinaus würden die Bremische, die Westfälische und die Rheinische Kirche sowie die Hessen-Nassauische sich zukünftig an der Finzierung des Bundes beteiligen. Schmidt nannte die Arbeit der Reformierten Bundes im Calvinjahr 2009 besonders erfolgreich. Auch das bevorstehende Jubiläumsjahr des Heidelberger Katechismus werde die Bedeutung des Dachverbands aufzeigen.

28. September 2012 - 13.00 Uhr


Synode berät Verfassungsänderungen

Die Gesamtsynode hat die Beratungen über insgesamt acht Verfassungänderungen aufgenommen. Zuvor debattierte sie intensiv über die Gründe zur Einberufung der Sondersynode. Der Präses des Synodalverbands Grafaschaft Bentheim, Heinz-Hermann Nordholt, hatte die Sondersitzung unter anderem mit einer unzureichenden synodalen Debatte im Mai begründet. Zwischen der ersten und zweiten Lesung hätten einige Synodale ihre Meinung geändert, so dass die Änderungen in zweiter Lesung nicht die ausreichende Zwei-Dittel-Mehrheit gefunden hatte. Er würde diese Gründe gern erfahren. Nordholt forderte, dass diese Debatte in der Sondersynode nachgeholt werden solle.

Nordholt sprach sich dafür aus, mit einer Verfassungsänderung die Verlängerung der Amtszeit des Kirchenpräsidenten zu ermöglichen. Er sehe keine Gründe, dies nicht zu ermöglichen. Ebenso plädierte er dafür, dem Vizepräsidenten das Stimmrecht in Synode und Moderamen zuzusprechen. Die bisherige Regelung, in den Gremien beratend vertreten zu sein, stehe in krassem Gegensatz zu den Verfassungsgrundsätzen der Evangelisch-reformierten Kirche.

Rede von Heinz-Hermann Nordholt zum Download

Der Synodale Siek Postma aus Jennelt (Synodalverband Nördliches Ostfriesland) sprach sich in der Debatte dafür aus, die Entscheidungen der Frühjahrssynode zu respektieren. Erst nach der Synode im Mai habe eine Emotionalisierung und Personalisierung begonnen. Er sehe keine Gefährdung der Einheit der Kirche, wie sie in den schriftlichen Anträgen zur Einberufung der Gesamtsynode benannt wurden.

28. September 2012 - 16.00 Uhr


Verfassungsänderung zum zweiten Mal gescheitert

Die Gesamtsynode hat zum zweiten Mal eine Verfassungsänderung abgelehnt, die die Ruhestandsregelung des Kirchenpräsidenten regelt. Schon im Mai scheiterte eine Regelung, die die Ruhestandsregelung an die gesetzliche Altersgrenze anpassen sollte. Diesmal sprachen sich in erster Lesung lediglich 36 Synodale dafür aus, damit erreichte das Gesetz nicht die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit von 41 Stimmen.

In Konsequenz der Ablehnung muss Kirchenpräsident Jann Schmidt im Oktober 2013 mit Erreichen des 65. Lebensjahres aus dem Amt ausscheiden. Das Moderamen hat nun nicht die Möglichkeit, Schmidt zu bitten, seine Amtszeit nach geltendem Beamtenrecht um ein Jahr zu verlängern.

Vizepräsident Johann Weusmann begründete die jetzt gescheiterte Verfassungsänderung auch mit dem Abbau eines Privilegs gegenüber anderen Kirchenbeamten, diese treten bereits jetzt mit 67 in den Ruhestand. Moderamensmitglied Thomas Allin argumentierte, mit der geplanten Neuregelung schafften die Synodalen die Möglichkeit, die im Mai 2013 neu gewählte Gesamtsynode über die Nachfolge von Schmidt entscheiden zu lassen.

Ebenso lehnte die Synode ab, dass der Vizepräsident zukünftig Stimmrecht in Gesamtsynode und Moderamen erhält. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Michael Benndorf, begründete den Antrag mit dem Verfassungsgrundsatz, dass Mitglieder von Gremien gleichrangig behandelt werden müssen. Bislang hat der Vizepräsident in beiden Gremien lediglich beratenden Status. Gegner der vorgelegten Änderung befürchteten, dass die bislang geltende Weisungsbefugnis des Kirchenpräsidenten gegenüber dem Vizepräsident ausgehebelt würde. Insgesamt erhielt der Antrag nur 36 der notwendigen 41 Stimmen.

Zuvor hatte die Gesamtsynode fünf andere verfassungsändernde Gesetze in erster Lesung gebilligt, ein Gesetz wurde vertagt. Insgesamt nahmen am ersten Tag der Synode nur 51 von 60 stimmberechtigten Synodalen teil. Die Synode setzt ihre Beratungen am über die gebilligten Verfassungsänderungen am Samstag in zweiter Lesung fort.

28. September 2012 - 19.30 Uhr

Synode am Samstag beendet

Am Samstagmorgen haben die Synodalen in Rekordzeit in zweiter Lesung fünf Verfassungsänderungen zugestimmt. In einer halben Stunde billigten sie zwei redaktionelle Anpassungen, ein geändertes Wahlverfahren im Kirchenrat, eine Anpassung ans Pfarrdienstgesetz der EKD sowie wie sich Gesamtsynode und Moderamen zusammnesetzen.

Damit endete die Sondersynode, die nächste reguläre Tagung findet am 22. und 23. November statt.

Samstag, 29. September 2012 - 10.00 Uhr